Treffpunkt Tischler 2022

Ein wichtiges Branchenereignis wirft seinen Schatten voraus:

Der Fachverband Tischler NRW lädt ein zum Treffpunkt Tischler am 15. und 16. September 2022 in Bochum. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des Fachverbandes vom 27.06.2022: Pressemitteilung.
Auch wir sind dabei und freuen uns auf anregende Gespräche mit Ihnen an unserem Stand.

Überschwemmungen vom 14.07.2021

Die extremen Überschwemmungen in unserem Bundesland mit Toten und Verletzten haben bei uns allen für Entsetzen gesorgt. Nun sind die Rettungs- und Hilfsmaßnahmen angelaufen und nach der ersten Fassungslosigkeit wird tatkräftig an der  Wiederherstellung gearbeitet. Wir haben einen Leitfaden erstellt, damit Sie im Hinblick auf Erstattungen durch die Versicherungen auch korrekt und vertragsgerecht handeln.
Downloaden Sie diese Information hier:

Schadenfall-Infos Überschwemmungen

Detaillierte Auswertung zur Digitalisierung im Tischlerhandwerk – 31.08.2020

In einer Auswertung hat sich der Fachverband des Tischlerhandwerks NRW mit den Auswirkungen der Digitalisierung befasst. Zusätzliches Gewicht erhält die Studie, da sie in Zusammenarbeit mit der TH Rosenheim durchgeführt wurde und die  Landesfachverbände in Bayern, Niedersachsen und Bremen sich der Umfrage angeschlossen haben.

Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des Fachverbandes des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen vom 31.08.2020.
Tipp: Die gesamten Ergebnisse können Sie lesen, wenn Sie den Hyperlink am Ende der Pressemitteilung öffnen.

Pressemitteilung des Fachverbandes zur Digitalisierungsumfrage

Zur Absicherung von Kundenforderungen – 24.04.2020

Auseinandersetzungen mit Kunden lassen sich leider nicht immer vermeiden. Für derartige Fälle bieten sich eine Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung oder eine Forderungsausfall-Versicherung an. Die Verträge decken unterschiedliche Risiken ab und Beratung ist hierbei unverzichtbar. Lesen Sie dazu unseren Fachartikel
(Perspektiven 04.2020), indem Sie den Link anklicken:

Zur Absicherung von Kundenforderungen – Perspektiven 04.2020

Die Gute Form 2019 – Tischler gestalten ihr Gesellenstück

Beim Landeswettbewerb „Die Gute Form 2019“ zeichnete die Jury Jonas Heise aus Duisburg mit dem ersten Preis aus. Sein Möbel ist eines von 45 Gesellenstücken aus ganz NRW, die auf dem rund 630 Quadratmeter großen Messestand des Fachverbandes Tischler NRW noch bis zum 17. November 2019 zu sehen sind.

Spitzenleistung aus kleinen Leisten:

Die Oberfläche von Jonas Heises Gesellenstück besteht aus hunderten von kleinen Lamellen aus Oregon Pine. Diese hat der junge Tischler zu einem ovalen Säulenmöbel verarbeitet.

Lesen Sie hier die Presseveröffentlichung des Fachverbandes des Tischlerhandwerks NRW vom 11.11.2019

(Bild: Bettina Engel-Albustin)

Vorankündigung: Fensterfachtagung 2020

Die Fensterfachtagung 2020 findet am 22.01.2020 wieder in Lünen statt. Hochkarätige Referenten werden auch im kommenden Jahr mit aktuellen Themen auf ein interessiertes Fachpublikum treffen. Nutzen Sie die Gelegenheit, aktuelle fachliche Themen in konzentrierter Form vermittelt zu bekommen und Weiterbildung mit Qualifizierungsaktivitäten zu verbinden. Es ist mit einer hohen Teilnehmerzahl zu rechnen, sodass sich eine rechtzeitige Reservierung anbietet. Wenden Sie sich an Ihren Fachverband per FAX 0231-91 20 10 51 oder per E-Mail an weiland@tischler.nrw.

Bundesbetriebsvergleich 2018 – 23.10.2019

Der Bundesbetriebsvergleich 2018 wurde in den letzten Tagen veröffentlicht. Er gibt Ihnen unter anderem wertvolle Anhaltspunkte zur Umsatzentwicklung (Nr. 25) und zum Materialeinsatz (Nr. 27) innerhalb Ihrer Betriebsgrößenklasse, liefert aber auch Kennzahlen für Versicherungen (Nr. 60). Durch die Teilnahme von 190 Betrieben erhalten Sie statistisch hochwertige Informationen. Den Bundesbetriebsvergleich können Sie beim Fachverband des Tischlerhandwerks NRW in Dortmund (0231-91 20 10-0) anfordern.

Fensterfachtagung NRW 2019 – 23.01.2019

Rund 250 Teilnehmer folgten dem Angebot des Fachverbandes zur Fensterfachtagung 2019 nach Lünen.
Franz-Josef Wiegers (Tischler NRW) führte durch ein ausgesprochen interessantes Seminarprogramm. Themeninhalte waren unter anderem „Neue Herausforderungen durch Gesetze“, in denen Frank Koos, Geschäftsführer Normierung (VFF) wichtige Neuerungen in Regelwerken von den VVTB bis zur DIN 18008 erläuterte. Der „Rechtssichere Umgang mit Geschäfts- und Privatkunden“ wurde durch RA Goetz Michaelis erläutert und in vielen anschaulichen praxisbezogenen Fallbeispielen dargestellt. Fachreferate zur „Ausführung von Boden- und Fensterbankanschlüssen“ und den „Anforderungen an den Rollladen-und Sonnenschutz“ rundeten den Veranstaltungstag ab. Praktische Hilfe konnte man auch bei vielen teilnehmenden Zulieferern und Lieferanten des Tischlerhandwerks (Tischlerpartner NRW) während der Veranstaltungspausen im Foyer erhalten. Die Resonanz der Fensterfachtagung 2019 fiel ausgesprochen positiv aus und lässt für 2020 sogar ein nochmals steigendes Interesse erwarten. Fazit: eine in allen Bereichen gelunge Veranstaltung.

Fensterfachtagung am 24.01.2018 in Lünen

Die Digitalisierung verändert das gesamte Tischlerhandwerk, und auch den Fensterbau. Max Brammertz aus Aachen wird bei der nächsten Fensterfachtagung des Fachverbandes Tischler NRW am 24. Januar 2018 in Lünen zeigen, wie der Einsatz der „digitalen Akte“ die Zusammenarbeit in der Schreinerei Brammertz verändert hat.

Baurechtsreform und Schadensfälle

Die Tagung hilft Fensterbauern dabei, den Durchblick zu behalten, wenn es um Änderungen von Normen, Richtlinien und Verordnungen geht. Franz-Josef Wiegers, technischer Berater des Fachverbandes, wird die Teilnehmer unter anderem beim Gebäudeenergiegesetz und Änderungen im Schallschutz auf den neuesten Stand bringen. Der Sachverständige Jürgen Sieber zeigt anhand von Beispielen aus seiner täglichen Arbeit, welche Schadensfälle bei der Montage von Fenstern und Haustüren auftreten können und gibt Hinweise, wie diese vermieden werden können. Heinz-Josef Kemmerling, Justiziar des Fachverbandes, erläutert die wichtigsten Änderungen, welche die Baurechtsreform 2018 mit sich bringt und gibt wertvolle Tipps für den Umgang mit der Reform im Betriebsalltag. Zwischen den Fachvorträgen können sich die Teilnehmer bei mehreren Ausstellern über Produkte und Dienstleistungen rund um die Fensterfertigung und -montage informieren.

Info: Frau Petra Weiland/Fachverband Tischler NRW, Telefon 0231-91 20 10 39 oder weiland@tischler.nrw
Quelle: mit freundlicher Genehmigung des Fachverbandes des Tischlerhandwerks NRW

Ankündigung Fachseminar „Die Haftung des Tischlerei-Betriebes“ am 06.11.2017

Das Seminar findet in den Räumen des Fachverbandes statt und richtet sich an Inhaber, Geschäftsführer und deren StellvertreterInnen. Die Anmeldung können Sie unter ANMELDUNG FACHSEMINAR vornehmen. Dieser Link führt Sie auf die Seminardatenbank des Fachverbandes.

Ziele:
Es geht um Schäden, die Ihr Unternehmen einem Auftraggeber, einem Mitarbeiter oder einem am Bau Unbeteiligten zufügt. Konkrete Empfehlungen durch Schadenfälle der täglichen Praxis. Ergänzt wird das Thema um die Absicherung von Forderungsausfällen und Bürgschaften Ihrer Kunden.
Inhalte:
– Haftung der am Bau Beteiligten
– Haftung im Ehrenamt
– Angriffe aus dem Internet: die Cyberdeckung
– Absicherung von Forderungsausfällen
– Bürgschaften: Bankbürgschaft oder Versicherung?
– Prozesskosten-Finanzierung
– Tarifvertrag Altersvorsorge
– Risiko-LV für Inhaber und Familie
Leitung: Peter Liebchen, Geschäftsführer der LIEBCHEN OHG, Essen

Auch Gesellschafter-GF haften privat – 20.07.2017

Ein großer Teil der GmbH’s sind inhabergeführt. Denn die GmbH wird normalerweise gerade dafür gegründet, dass die persönliche private Haftung des Selbstständigen außen vor ist. In dem folgenden Artikel haben wir uns mit diesem Thema näher beschäftigt und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass trotz allem eine private Haftung durchaus möglich ist. Bitte rufen Sie den Artikel aus den Juli-Perspektiven hier auf:  Zur Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Elementarschäden sind IHR Problem! 07.05.2017

Der bayerische Finanzminister Markus Söder kündigte an, dass Bayern ab dem 1. Juli 2019 keine Soforthilfe für Hochwasseropfer mehr leisten wird. Bayern war in den vergangenen Jahren eines der Bundesländer gewesen, die am häufigsten und stärksten von Umweltkatastrophen heimgesucht worden waren. Bayern war auch eines der Bundesländer gewesen, das seine betroffenen Bürger bisher am
unkompliziertesten und großzügigsten mit Hilfszahlungen unterstützte. Da die Millionen auch in Süddeutschland nicht auf den Bäumen wachsen, wird bereits seit einigen Jahren für mehr Eigenverantwortung bei der Absicherung gegen Elementarschäden geworben. Mit der Ankündigung soll wohl eindeutig klargestellt werden, dass Elementarschäden das Problem eines jeden Einzelnen sind. Das trifft natürlich nicht nur auf Bayern, sondern auf ganz Deutschland zu.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Kraft der Natur sehr zerstörerisch sein kann. Sie erinnern sich sicher noch an die Bilder der Überschwemmung von Simbach am Inn. Neben Privathaushalten finden sich unter den Geschädigten natürlich auch viele Gewerbetreibende aus den unterschiedlichsten
Branchen. Der finanzielle Schaden ist meist gewaltig: Addiert man den Sachschaden an Gebäude und
Betriebseinrichtung, die Betriebsunterbrechung, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, kann man schon verstehen, weshalb die Bundesländer nicht dauerhaft für diese Kosten einspringen können. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt regelmäßig, dass gut 99 % der Gebäude im Land ohne Probleme gegen Elementarschäden versichert werden können. Von der Reinigung bis hin zum Abriss und Neuaufbau würde eine Elementarschadendeckung (Einschluss der Gebäude-bzw. Inhaltsversicherung) für alle anfallenden Kosten aufkommen. Diese sinnvollen Leistungserweiterungen kosten in aller Regel kein Vermögen an Mehrprämie. Elementarschäden, das ist natürlich nicht nur Überschwemmung. In der Infobox können Sie sehen, welche weiteren Gefahren durch diese Leistungserweiterung ebenfalls mit abgesichert werden.
Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Entscheidung treffen können. Gehen Sie kein Risiko ein, das so einfach vermieden werden kann!

Ankündigung: Fachseminar „Rund um die Feuerversicherung“ am 22.05.2017 in Dortmund

Die Feuerversicherung ist (neben der Betriebshaftpflicht) die wichtigste Police Ihres Unternehmens. Das Überleben des Betriebes hängt „im Fall der Fälle“ von diesem Vertrag ab. Es geht darum, grundlegende Probleme bereits vor Vertragsabschluss zu erkennen und die Verträge hierauf anzupassen.
Im Rahmen eines Tagesseminares wird die Zielgruppe Inhaber/innen, Geschäftsführer und Führungskräfte informiert über

– Brandschutz
– Die Prüfung der elektrischen Anlagen
– Prüfpflichten Feuerversicherung
– Schadenregulierung und und Summenermittlung für Gebäude und Inventar

Referent ist Peter Liebchen. Der Termin findet am 22.05.2017 in Dortmund von 10:00 – 16:00 Uhr statt. Die Anmeldung können Sie hier vornehmen: Seminar-Anmeldung

Zur Insolvenzanfechtung – 21.03.2017

Wer rechnet denn damit?

Stellen Sie sich bitte einmal folgende Situation vor: Sie erhalten einen Brief von einem Anwalt, der als Insolvenzverwalter eines Unternehmens auftritt, das Sie seit Jahr und Tag beliefern. Im Brief fordert er Sie auf, einen Rechnungsbetrag, den Sie vor fünf Jahren von der Firma erhalten haben, innerhalb von 14 Tagen zurück zuüberweisen. Das sei zum Wohl der Gläubigergemeinschaft, damit keiner bevorzugt wird und man konnte ja bereits damals absehen, dass es gewisse Zahlungsprobleme gibt, da damals ja bereits um Zahlung in drei Raten gebeten wurde.
Die meisten Leser werden darauf wohl mit nachvollziehbarem Unverständnis reagieren. So ging es uns zunächst auch,als wir von ersten Fällen dieser Art hörten. Nach § 133 der Insolvenzordnung ist so ein Vorgehen aber rechtlich einwandfrei. Der Gedanke dahinter ist der, dass im Insolvenzfall allen Gläubigern die gleiche Chance auf eine Entschädigung eingeräumt werden soll. Bezieht man aber z. B. als Möbelproduzent seine Schrauben schon seit Jahrzehnten von der Firma eines Schulfreundes, neigt man evtl. doch etwas mehr dazu, erst einmal dessen Rechnungen zu begleichen, als die des (als Person) unbekannten Holzzulieferers. Solche Bevorzugung einzelner Gläubiger möchte der Gesetzgeber
vermeiden. Das ist grundsätzlich eine sehr gute Sache – und im Einzelfall natürlich eine sehr böse Überraschung, wenn man bereits verdient geglaubtes Geld zurück zahlen soll.
Jetzt geht man „im richtigen Leben“ nicht bei jeder Ratenzahlungsvereinbarung gleich vom finanziellen Super-GAU eines Auftraggebers aus – und selbst eine sofortige Bonitätsüberprüfung kann nur eine Momentaufnahme liefern. Was Jahre später mit einer Firma geschieht, kann Ihnen niemand seriös vorhersagen. Daher können Sie aus unserer Sicht nichts dagegen tun, um Situationen ähnlich
unserem Eingangsszenario nachhaltig zu vermeiden. Das Damoklesschwert der Insolvenzanfechtung schwebt daher immer über Ihnen. Die Versicherungswirtschaft hat diesesProblem glücklicherweise erkannt und Lösungen geschaffen. Meist wurde in den bereits altgedienten Tarifen der Warenkreditversicherung (Forderungsausfallversicherung) eine Möglichkeit geschaffen, den Versicherungsumfangentsprechend zu erweitern. Da sich in zehn Jahren eine sehr hohe Gesamtrechnungssumme über alle Kundenverbindungen ansammeln kann, können wir nur empfehlen,
über eine entsprechende Absicherung nachzudenken. Wir helfen gerne mit weiteren Informationen. Minimieren Sie die Risiken Ihrer Firma doch einfach!

Aktuelle Information zur betrieblichen Altersversorgung anlässlich eines Urteils des BAG – 08.02.2017

Das Bundesarbeitsgericht hat die Voraussetzungen für die versicherungsförmige Lösung verschärft.

Rechtslage und Entscheidung des BAG:   

Bei Direktversicherungs- oder Pensionskassenzusagen kann der Arbeitgeber beim vorzeitigen Ausscheiden eines Arbeitnehmers seine Verpflichtung auf die Versicherungsleistung begrenzen. Dazu muss der Versicherungsvertrag bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen (unwiderrufliches Bezugsrecht, keine Abtretung oder Beleihung, keine Beitragsrückstände sowie Verwendung der Überschussanteile nur zur Verbesserung der Versicherungsleistung). Zudem muss die Anspruchsbegrenzung gegenüber Arbeitnehmer und Versicherer innerhalb von drei Monaten seit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers erklärt werden (§ 2 Abs. 2 bzw. Abs. 3 BetrAVG).

Dies bedeutet: Der Arbeitgeber kann die Karte „versicherungsförmige Lösung“ erst dann wirksam ausspielen, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses konkret bevorsteht oder seit dem Ausscheiden nicht mehr als drei Monate vergangen sind!

Bisher wurde davon ausgegangen, dass diese Erklärung bereits bei Erteilung der Zusage abgegeben werden kann. Das BAG hat nun aber entschieden, dass diese Begrenzung des Anspruchs erst im Zusammenhang mit dem Ausscheiden abgegeben werden kann (BAG, Urteil vom 19.05.2016, Az. 794/14, veröffentlicht am 17.08.2016).

Bei Missachtung berechnet sich der Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers auf der Grundlage der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Dies kann zu einem erheblichen Differenzanspruch zur beitragsfreien Versicherungsleistung führen, für die der Arbeitgeber einstehen muss!

Hinweise für die Praxis:

Sobald ein vorzeitiges Ausscheiden eines Mitarbeiters feststeht, muss der Arbeitgeber eine Erklärung der Anspruchsbegrenzung gegenüber dem Arbeitnehmer und dem Versicherer abgeben. Dazu sollte jeder Versicherer ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen können, dass Sie sicherheitshalber im Betrieb vorhalten sollten, um im Bedarfsfall den Vertrag umgehend abmelden zu können!

Der Arbeitnehmer muss unmittelbaren Zugang zu den wesentlichen Daten der Versicherung haben, ohne dass er selber hierzu Erkundigungen anstellen muss, um eine Entscheidung über die Fortführung des Vertrages mit eigenen Beiträgen treffen zu können! Der Arbeitnehmer sollte stets eine Kopie des Versicherungsscheines bzw. seines Versicherungsausweises erhalten – und der Arbeitgeber sollte sich dies quittieren lassen!

Zur Hinnehmbarkeit optischer Mängel: Aurnhammer-Tabelle

Die Fensterfachtagung NRW am 25.01.2017 in Lünen war erneut ausgezeichnet besucht. Von besonderem Interesse erschien uns der Fachvortrag des Gutachters Ekkehard Wagner/Allersberg zur Ermittlung des Minderwertes von Verglasungen bei optischen Mängeln. Kundenseitig besteht häufig die Auffassung, dass ein bereits kleiner Kratzer als optische Beeinträchtigung einen sehr hohen Nachlass nach sich ziehen muss.
Hier greifen die gerichtsverwertbaren Aurnhammer-Tabellen: im Rahmen eines Schemas wird der Mangel nach seiner optischen Beeinträchtigung und dem Gewicht des optischen Erscheinungsbildes ermittelt. Beispiele dazu waren einmal eine zerkratzte Verglasung und in einem anderen Fall eine zerdrückte Fliege im Scheibenzwischenraum. Der sich hieraus ergebende Minderwert lag in einem Bereich von zum Teil (deutlich) unter 10 % des Auftragswertes und kann sicher als Argumentationshilfe verwendet werden. Fragen hierzu können Sie an Herrn Liebchen richten oder sich an Ihren Fachverband (Herrn Franz-Josef Wiegers, 0231-91 20 10 18) wenden.

Tipp: Herr Wagner hat uns freundlicherweise die Verwendung seines Vortragsteiles zur Reklamationsbearbeitung gestattet. Bitte beachten Sie dabei, dass es sich um sein geistiges Eigentum handelt und eine weitere Veröffentlichung oder Verbreitung in jeglicher Form (Kopie/Scan/digitale Verwendung, etc.) nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers erlaubt ist. Hier können Sie den Fachartikel einsehen: Download Vortrag

Verabschiedung Hauptgeschäftsführer Dieter Roxlau

Dieter Roxlau und Peter Liebchen

Am 11.11.2016 wurde der bisherige Hauptgeschäftsführer Dieter Roxlau in den Ruhestand verabschiedet. Offizieller Übergabetermin ist der 01.01.2017. Der heute 67-jährige Diplom-Ökonom wurde im Jahr 1992 zum Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes gewählt.

In dieser Funktion hat Dieter Roxlau zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht und das Tischlerhandwerk in NRW maßgeblich mit geformt.

Dieter Roxlau wird sich auch über seine Zeit als Hauptgeschäftsführer hinaus für das Tischlerhandwerk und den Fachverband Tischler NRW engagieren:  Das Projekt Zukunftsinitiative Modernes Tischlerhandwerk, das sich ab 2017 vordringlich mit den Themen Fachkräftesicherung und Weiterbildung beschäftigen wird, wird der dann ehemalige Hauptgeschäftsführer als freier Mitarbeiter begleiten.

Tischler NRW wählt neuen Hauptgeschäftsführer

Dieter Roxlau und Dr. Johann Quatmann

84 Delegierte wählten bei der Mitgliederversammlung des Fachverbandes Tischler NRW am 05.11.2016 Herrn Dr. Johann Quatmann zum neuen Hauptgeschäftsführer. Der 42-jährige Jurist und Tischlermeister tritt ab dem 01.01.2017 die Nachfolge von Dieter Roxlau an, der sich nach 35 Jahren in Diensten des Fachverbandes – davon 24 als Hauptgeschäftsführer – in den Ruhestand verabschiedet.

Dr. Johann Quatmann stieß bereits im Februar 2016 als Kandidat für die Nachfolge des Hauptgeschäftsführers zum Fachverband und kümmerte sich seitdem unter anderem um ein Projekt rund um das Thema Betriebsnachfolge. Ebenso nutzte er die Zeit, um sich zusammen mit Dieter Roxlau intensiv auf die Aufgaben als Hauptgeschäftsführer vorzubereiten.

„Ich kann von der langjährigen Erfahrung nur profitieren“, sagte der 42-jährige. „Der Fachverband ist insgesamt sehr gut aufgestellt – daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern.“

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