Fensterfachtagung NRW  2022 – Energieoptimierung und Fördermöglichkeiten – 23.05.2022

Die sehr gut besuchte Fensterfachtagung in Lünen konnte dieses Jahr wieder als Präsenzveranstaltung stattfinden und ist für Betriebe aus dem Bereich „Fenster und Türen“ durchweg zu empfehlen. Unter anderem fanden wir den Fachvortrag der TSG (Herrn Haybach) zum Thema „Energieoptimierung und Fördermöglichkeiten“ sehr interessant. Ob Maschinenabsaugung, Abwärmenutzung, Druckluft oder Beleuchtung: Optimierungen in diesen Bereichen lassen sich mit einer steuerlichen Förderung für Tischler kombinieren. Setzen Sie sich bei Fragen dann gezielt mit der TSG in Verbindung.

Energieeinsparung – Förderung-Tagung Fensterbau 2022

Quelle/Genehmigung vom 23.05.2022:
Weitere Infos: Helmut Haybyach, TSG Technologie und Service GmbH, 05261-92 10 13 / haybach@tsg.de

CE-Kennzeichnung für Fenster und Fenstertüren – 25.04.2022

Sie sind handwerklicher Fensterbau- oder Montagebetrieb und Mitglied der Verbände des deutschen Tischler- und Schreinerhandwerks? Dann können Sie auf wertvolle Unterstützung zählen. Mit der Systemlösung „CEplus“ setzen Sie die CE-Kennzeichnung für Fenster und Fenstertüren einfach und flexibel um. Seit Februar 2010 müssen in der Europäischen Union in Verkehr gebrachte Fenster und Haustüren ein CE-Kennzeichen tragen. Für die CE-Kennzeichnung ihrer Produkte müssen Fensterbauer alle Anforderungen gemäß DIN EN 14351-1 erfüllen. Die meisten Lösungen zur CE-Kennzeichnung stellen die notwendigen Informationen nur für bestimmte Konstruktionen zur Verfügung.

Anders die Systemlösung CEplus: Sie ist aufgrund zahlreicher Kombinationsmöglichkeiten äußerst flexibel. Mit ihrer Hilfe können Sie die Parameter je nach Fenstertyp und Konstruktion verändern. Die Systemmappe von CEplus stellt alle notwendigen Prüfzeugnisse, Nachweise zu den und Detailinformationen zum Bau von Fenstern und Fenstertüren zur Verfügung. Die Systemmappe beschreibt detailliert, welche Schritte auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung notwendig sind. Darüber hinaus können Nutzer der Systemlösung weitere umfangreiche Leistungen nutzen.

Quelle/Genehmigung vom 25.04.2022:
Weitere Infos: Franz-Josef Wiegers, Tel. 0231 – 91 20 10 18, wiegers@tischler.nrw

Asbestschäden – Nationaler Asbestdialog – 17.06.2021

2017 wurde der „Nationale Asbestdialog“ ins Leben gerufen und eine „Asbestampel“ ausgearbeitet. Wird von einem Tischlerei-Betrieb zum Aufhängen eines Küchenschrankes ein Loch von 12 mm Durchmesser in den Putz gebohrt, kann man sich nach dem Ampel-Regelwerk im gelben Bereich befinden. Lesen Sie dazu im folgenden Artikel unsere Einschätzung  in Bezug auf die Betriebshaftpflicht-Versicherung.

Asbestschäden in der Betriebshaftpflicht-Versicherung

Summenbewertung von Betriebsgebäuden – 15.09.2020

Die Wertermittlung bei gewerblichen Gebäuden ist nicht einfach. Verschiedenste Baumaterialien und Bauweisen, regelmässige Erweiterungen und keine Wertermittlungsbögen – was tun?

Hier sind wir Ihnen mit unserer Summenermittlung behilflich. Viele unserer Kooperationspartner akzeptieren diese Wertermittlung inzwischen und gewähren (mit jeweils unterschiedlichen Summen) sogar einen Unterversicherungsverzicht.

Lesen Sie dazu im Weiteren bitte unseren Artikel, indem Sie den Link öffnen:

Zur Wertermittlung von Tischlerei-Gebäuden (Perspektiven 09.2020)

Zur Absicherung von Kundenforderungen – 24.04.2020

Auseinandersetzungen mit Kunden lassen sich leider nicht immer vermeiden. Für derartige Fälle bieten sich eine Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung oder eine Forderungsausfall-Versicherung an. Die Verträge decken unterschiedliche Risiken ab und Beratung ist hierbei unverzichtbar. Lesen Sie dazu unseren Fachartikel aus den
Perspektiven 04.2020, indem Sie den Link anklicken:

Zur Absicherung von Kundenforderungen – Perspektiven 04.2020

Warenkredit-Versicherung – 15.01.2020

Die Umsätze im Tischlerhandwerk laufen nun seit mehreren Jahren glücklicherweise sehr stabil und befinden nach wie vor auf hohem Niveau. Dies wird auch durch den Geschäftsklima-Index im Tischlerhandwerk NRW bestätigt.

Es besteht bei diesem „hochtourig“ laufenden Geschäft trotzdem die Möglichkeit, dass Ihre Kunden (oder die Kunden Ihrer Kunden) insolvent und damit zu einem Problemfall für Ihren Betrieb werden.

Ein einzelner Kunde reicht aus, unter Umständen den gesamten Jahresgewinn der Firma zu zerstören. Deshalb liegt die Überlegung nahe, sich über eine Forderungs-Ausfall-Police Deckung zu verschaffen, zumal dies auch aus Sicht der Hausbank zu einem beruhigenden Vertragsverhältnis führt.

Eine Rechtsschutz-Versicherung hilft meist nicht weiter: das Firmen-Vertrags-Risiko ist In den allermeisten Fällen ausgeschlossen, neue Policen sind relativ teuer und was nutzt ein Titel, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist?

Also ist die Forderungsausfall-Versicherung (auch als Warenkredit-Versicherung bezeichnet) die richtige Lösung, um unternehmerisch gut aufgestellt zu sein.

Im Großen und Ganzen können folgende Risiken abgesichert werden:

Neben dem hauptsächlichen Risiko (Konkurs des Kunden mit anschließendem Zahlungsausfall Ihnen gegenüber) haben Sie die Möglichkeit, eine Forderungsausfall-Police durch sinnvolle Zusatzklauseln zu erweitern:

1. Der Nichtzahlungs-Tatbestand:
Die Forderungs-Ausfallversicherung zahlt nicht erst, wenn der Kunde in Konkurs gegangen ist (Prozess etc.), sondern sie kommt sofort für Ihr Unternehmen auf, wenn Ihr Auftraggeber das Zahlungsziel um einen bestimmten Zeitraum (z.B. 60 Tage) überschritten hat („überfällig ist“).

2. Die Insolvenz-Anfechtung:
Ein Insolvenz-Verwalter wird versuchen, nachträglich von Auftraggebern Zahlungen zurück zu erhalten. Sie erinnern sich vielleicht an die TELDAFAX-Insolvenz aus 2011, als der Fußball-Club BAYER Leverkusen Sponsoren-Gelder an den TELDAFAX-Insolvenzverwalter zurückerstatten musste. Der Verein hatte die Zahlungen zu einem Zeitpunkt erhalten, als nach Meinung des Insolvenzverwalters die Insolvenz bereits absehbar gewesen war. Man einigte sich auf 13 Mio. Euro.

3. Fabrikations-Risiko:
Sie sind in Vorlage gegangen, haben bereits einen Teil des Auftrages vorfinanziert und produziert, aber Ihr Kunde nimmt den Auftrag plötzlich nicht mehr ab.

4. Absicherung von Auslands-Kunden:
Sie haben die Möglichkeit, auch Auslandskunden abzusichern. Ein Thema, das insbesondere Betriebe im grenznahen Bereich Richtung BENELUX betreffen kann.

Mit der Forderungsausfall-Versicherung senken Sie Ihre Abhängigkeit gegenüber einzelnen, großen Auftraggebern. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit der Kostenersparnis, indem Sie aus Ihrem Umsatz die Barzahlungs-Kunden und die Aufträge der öffentlichen Hand herausrechnen lassen können.

Versicherungsbeitrag:
Sie können „grob“ davon ausgehen, dass die Versicherungspolice je 100.000 Euro Umsatz rund 250 Euro jährlich an Versicherungsprämie kostet. Für die Insolvenz-Anfechtung wird ein Zusatzbeitrag berechnet.

Mit diesen Angaben sind Sie auf jeden Fall schon einmal in der Lage, die „Kosten-/Nutzenfrage“ grob abzuschätzen. Dies soll natürlich nicht das Gespräch zwischen uns ersetzen.

Wenden Sie sich gerne an uns,  falls Sie Fragen haben oder schicken Sie uns eine E-Mail unter info@liebchen-giolbass.de mit dem Stichwort „Forderungsausfall-Versicherung“.

Vorankündigung: Fensterfachtagung 2020

Die Fensterfachtagung 2020 findet am 22.01.2020 wieder in Lünen statt. Hochkarätige Referenten werden auch im kommenden Jahr wieder mit aktuellen Themen auf ein interessiertes Fachpublikum treffen. Nutzen Sie die Gelegenheit, aktuelle fachliche Themen in konzentrierter Form vermittelt zu bekommen und Weiterbildung und Qualifizierungsaktivitäten zu verbinden. Es ist mit einer hohen Teilnehmerzahl zu rechnen, sodass sich eine rechtzeitige Reservierung anbietet. Wenden Sie sich an Ihren Fachverband per FAX 0231-91 20 10 51 oder per E-Mail an weiland@tischler.nrw

Fensterfachtagung NRW 2019 – 23.01.2019

Rund 250 Teilnehmer folgten dem Angebot des Fachverbandes zur Fensterfachtagung 2019 nach Lünen.
Franz-Josef Wiegers (Tischler NRW) führte durch ein ausgesprochen interessantes Seminarprogramm. Themeninhalte waren unter anderem „Neue Herausforderungen durch Gesetze“, in denen Frank Koos, Geschäftsführer Normierung (VFF) wichtige Neuerungen in Regelwerken von den VVTB bis zur DIN 18008 erläuterte. Der „Rechtssichere Umgang mit Geschäfts- und Privatkunden“ wurde durch RA Goetz Michaelis erläutert und in vielen anschaulichen praxisbezogenen Fallbeispielen dargestellt. Fachreferate zur „Ausführung von Boden- und Fensterbankanschlüssen“ und den „Anforderungen an den Rollladen-und Sonnenschutz“ rundeten den Veranstaltungstag ab. Praktische Hilfe konnte man auch bei vielen teilnehmenden Zulieferern und Lieferanten des Tischlerhandwerks (Tischlerpartner NRW) während der Veranstaltungspausen im Foyer erhalten. Die Resonanz der Fensterfachtagung 2019 fiel ausgesprochen positiv aus und lässt für 2020 sogar ein nochmals steigendes Interesse erwarten. Fazit: eine in allen Bereichen gelunge Veranstaltung.

Pflichtenheft Feuerversicherung – 17.01.2018

Pünktlich zur Fensterfachtagung haben wir unser „Pflichtenheft Feuerversicherung“ aufgelegt:

Eine der existenziell wichtigsten Versicherungspolicen für den Betrieb ist die Feuerversicherung.
Der Vertrag wird in der Hoffnung abgeschlossen, dass man ihn niemals benötigen wird und falls doch, dass dann „schon alles gut gehen wird“, also die Regulierung reibungslos verläuft.

Um dem Betriebsinhaber eine praktische Hilfe zu bieten, haben wir deshalb das „Pflichtenheft Feuerversicherung“ entwickelt: 11 wichtige Punkte im Ankreuz-Verfahren mit praktischen Schadenbeispielen helfen Ihnen dabei, Schwachstellen Ihrer Feuerversicherung identifizieren zu können und geben Ihnen somit eine echte Entscheidungshilfe. Alle unsere Kunden werden derzeit bezüglich des Deckungsumfanges des Pflichtenheftes beraten. Hier der Download: Pflichtenheft Feuerversicherung

Fensterfachtagung am 24.01.2018 in Lünen

Die Digitalisierung verändert das gesamte Tischlerhandwerk, und auch den Fensterbau. Max Brammertz aus Aachen wird bei der nächsten Fensterfachtagung des Fachverbandes Tischler NRW am 24. Januar 2018 in Lünen zeigen, wie der Einsatz der „digitalen Akte“ die Zusammenarbeit in der Schreinerei Brammertz verändert hat.

Baurechtsreform und Schadensfälle

Die Tagung hilft Fensterbauern dabei, den Durchblick zu behalten, wenn es um Änderungen von Normen, Richtlinien und Verordnungen geht. Franz-Josef Wiegers, technischer Berater des Fachverbandes, wird die Teilnehmer unter anderem beim Gebäudeenergiegesetz und Änderungen im Schallschutz auf den neuesten Stand bringen. Der Sachverständige Jürgen Sieber zeigt anhand von Beispielen aus seiner täglichen Arbeit, welche Schadensfälle bei der Montage von Fenstern und Haustüren auftreten können und gibt Hinweise, wie diese vermieden werden können. Heinz-Josef Kemmerling, Justiziar des Fachverbandes, erläutert die wichtigsten Änderungen, welche die Baurechtsreform 2018 mit sich bringt und gibt wertvolle Tipps für den Umgang mit der Reform im Betriebsalltag. Zwischen den Fachvorträgen können sich die Teilnehmer bei mehreren Ausstellern über Produkte und Dienstleistungen rund um die Fensterfertigung und -montage informieren.

Infos und Anmeldungen erhalten Sie durch Frau Petra Weiland/Fachverband Tischler NRW, Telefon 0231-91 20 10 39 oder weiland@tischler.nrw
Quelle: mit freundlicher Genehmigung des Fachverbandes des Tischlerhandwerks NRW

Auch Gesellschafter-GF haften privat – 20.07.2017

Ein großer Teil der GmbH’s sind inhabergeführt. Denn die GmbH wird normalerweise gerade dafür gegründet, dass die persönliche private Haftung des Selbstständigen außen vor ist. In dem folgenden Artikel haben wir uns mit diesem Thema näher beschäftigt und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass trotz allem eine private Haftung durchaus möglich ist. Bitte rufen Sie den Artikel aus den Juli-Perspektiven hier auf:  Zur Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Kreditversicherung – 14.07.2017

Besonderen Schutz bietet die neue Kreditversicherung „BONIPLUS“ der VHV Versicherung an.
Diese kann Sie im Vorfeld vor Zahlungsausfällen schützen: die Zahlungsbereitschaft steigt erheblich, wenn in Rechnungen oder Mahnschreiben darauf hingewiesen wird, wenn Forderungen kreditversichert und Sie bei Nichtzahlung zur Meldung verpflichtet ist. Im Normalfall möchten Schuldner weiteren Auseinandersetzung mit dem Versicherer aus dem Weg gehen und sich etwaige Nachteile für die eigene Bonität ersparen.

Ankündigung: Fachseminar „Rund um die Feuerversicherung“ am 22.05.2017 in Dortmund

Die Feuerversicherung ist (neben der Betriebshaftpflicht) die wichtigste Police Ihres Unternehmens. Das Überleben des Betriebes hängt „im Fall der Fälle“ von diesem Vertrag ab. Es geht darum, grundlegende Probleme bereits vor Vertragsabschluss zu erkennen und die Verträge hierauf anzupassen.
Im Rahmen eines Tagesseminares wird die Zielgrupe Inhaber/innen, Geschäftsführer und Führungskräfte informiert über

– Brandschutz
– Die Prüfung der elektrischen Anlagen
– Prüfpflichten Feuerversicherung
– Schadenregulierung und und Summenermittlung für Gebäude und Inventar

Referent ist Peter Liebchen. Der Termin findet am 22.05.2017 in Dortmund von 10:00 – 16:00 Uhr statt. Die Anmeldung können Sie hier vornehmen: Anmeldung zum Seminar

Aktuelle Untersuchung zum Fenster- und Türenmarkt in Deutschland – 27.04.2017

Im Jahr 2016 betrug die Fensterproduktion in Deutschland 11,94 Millionen Fenstereinheiten (FE). Die Zahl der produzierten Außentüren betrug 1,39 Millionen. Beide Zahlen liegen damit unter dem Stand von 2014, als 12,23 Millionen Fenstereinheiten und rund 1,4 Millionen Türen produziert worden waren. Dies geht aus einer aktuellen Studie des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) hervor. Bei den Fenstern lag 2016 das Rahmenmaterial Kunststoff mit 6,45 Millionen FE vorne, gefolgt von Metall mit 2,43 Millionen, Holz mit 1,93 Millionen und Holz-Alu mit 1,13 Millionen. Bei den Außentüren lag Metall mit 480.000 Stück vorne, gefolgt von PVC mit 402.000 Stück und Holz mit 370.000 Stück. Auf sonstige Materialen entfielen 138.000 Stück. Die Anteile bei Fenstern stiegen von 2014 auf 2016 um weniger als ein Prozent bei Metall und Holz-Alu. Bei Kunststofffenstern sanken die Marktanteile um 1,2 Prozent auf 54 Prozent. Während die Importquote für Fenster, die nach Deutschland eingeführt werden, 2014 bei 17,8 Prozent lag, stieg sie bis 2016 auf 21,3 Prozent mit einem überdurchschnittlichen Anteil von Kunststofffenstern. Dem gegenüber steht eine vergleichsweise geringe Exportquote von rund 9,3 Prozent für 2014 mit rückläufiger Tendenz auf 9,0 Prozent im Jahr 2016.
Quelle: TISCHER NRW / PERSPEKTIVEN-EXTRA vom 27.04.2017

Zur Insolvenzanfechtung – 21.03.2017

Wer rechnet denn damit?

Stellen Sie sich bitte einmal folgende Situation vor: Sie erhalten einen Brief von einem Anwalt, der als Insolvenzverwalter eines Unternehmens auftritt, das Sie seit Jahr und Tag beliefern. Im Brief fordert er Sie auf, einen Rechnungsbetrag, den Sie vor fünf Jahren von der Firma erhalten haben, innerhalb von 14 Tagen zurück zuüberweisen. Das sei zum Wohl der Gläubigergemeinschaft, damit keiner bevorzugt wird und man konnte ja bereits damals absehen, dass es gewisse Zahlungsprobleme gibt, da damals ja bereits um Zahlung in drei Raten gebeten wurde.
Die meisten Leser werden darauf wohl mit nachvollziehbarem Unverständnis reagieren. So ging es uns zunächst auch,als wir von ersten Fällen dieser Art hörten. Nach § 133 der Insolvenzordnung ist so ein Vorgehen aber rechtlich einwandfrei. Der Gedanke dahinter ist der, dass im Insolvenzfall allen Gläubigern die gleiche Chance auf eine Entschädigung eingeräumt werden soll. Bezieht man aber z. B. als Möbelproduzent seine Schrauben schon seit Jahrzehnten von der Firma eines Schulfreundes, neigt man evtl. doch etwas mehr dazu, erst einmal dessen Rechnungen zu begleichen, als die des (als Person) unbekannten Holzzulieferers. Solche Bevorzugung einzelner Gläubiger möchte der Gesetzgeber
vermeiden. Das ist grundsätzlich eine sehr gute Sache – und im Einzelfall natürlich eine sehr böse Überraschung, wenn man bereits verdient geglaubtes Geld zurück zahlen soll.
Jetzt geht man „im richtigen Leben“ nicht bei jeder Ratenzahlungsvereinbarung gleich vom finanziellen Super-GAU eines Auftraggebers aus – und selbst eine sofortige Bonitätsüberprüfung kann nur eine Momentaufnahme liefern. Was Jahre später mit einer Firma geschieht, kann Ihnen niemand seriös vorhersagen. Daher können Sie aus unserer Sicht nichts dagegen tun, um Situationen ähnlich
unserem Eingangsszenario nachhaltig zu vermeiden. Das Damoklesschwert der Insolvenzanfechtung schwebt daher immer über Ihnen. Die Versicherungswirtschaft hat diesesProblem glücklicherweise erkannt und Lösungen geschaffen. Meist wurde in den bereits altgedienten Tarifen der Warenkreditversicherung (Forderungsausfallversicherung) eine Möglichkeit geschaffen, den Versicherungsumfangentsprechend zu erweitern. Da sich in zehn Jahren eine sehr hohe Gesamtrechnungssumme über alle Kundenverbindungen ansammeln kann, können wir nur empfehlen,
über eine entsprechende Absicherung nachzudenken. Wir helfen gerne mit weiteren Informationen. Minimieren Sie die Risiken Ihrer Firma doch einfach!

Zur Hinnehmbarkeit optischer Mängel: Aurnhammer-Tabelle

Die Fensterfachtagung NRW am 25.01.2017 in Lünen war erneut ausgezeichnet besucht. Von besonderem Interesse erschien uns der Fachvortrag des Gutachters Ekkehard Wagner/Allersberg zur Ermittlung des Minderwertes von Verglasungen bei optischen Mängeln. Kundenseitig besteht häufig die Auffassung, dass ein bereits kleiner Kratzer als optische Beeinträchtigung einen sehr hohen Nachlass nach sich ziehen muss.
Hier greifen die gerichtsverwertbaren Aurnhammer-Tabellen: im Rahmen eines Schemas wird der Mangel nach seiner optischen Beeinträchtigung und dem Gewicht des optischen Erscheinungsbildes ermittelt. Beispiele dazu waren einmal eine zerkratzte Verglasung und in einem anderen Fall eine zerdrückte Fliege im Scheibenzwischenraum. Der sich hieraus ergebende Minderwert lag in einem Bereich von zum Teil (deutlich) unter 10 % des Auftragswertes und kann sicher als Argumentationshilfe verwendet werden. Fragen hierzu können Sie an Herrn Liebchen richten oder sich an Ihren Fachverband (Herrn Franz-Josef Wiegers, 0231-91 20 10 18) wenden.

Tipp: Herr Wagner hat uns freundlicherweise die Verwendung seines Vortragsteiles zur Reklamationsbearbeitung gestattet. Bitte beachten Sie dabei, dass es sich um sein geistiges Eigentum handelt und eine weitere Veröffentlichung oder Verbreitung in jeglicher Form (Kopie/Scan/digitale Verwendung, etc.) nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers erlaubt ist. Hier können Sie den Fachartikel einsehen: Vortragsteil Reklamationsbearbeitung Ekkehard Wagner bei der Fensterfachtagung 2017 für Tischler NRW

„Brandschutz in der Tasche“

Die Firma Feuer TRUTZ GmbH hat uns anlässlich eines Brandschutzseminares aus 2016 einige Exemplare im sehr handlichen Taschenformat zum Thema „Kompakte Infos zum Vorbeugenden Brandschutz“ überlassen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns. Wir empfehlen Ihnen auch, das interessante Programm des Unternehmens zum Brandschutz unter www.feuertrutz.de einzusehen.

Fensterbauer des Jahres 2017 gesucht

Nach einem Hinweis in den „Perspektiven“ sucht die TSM GmbH mit Partnern wieder den „Fensterbauerbauer des Jahres“. Dem Sieger winkt ein Preis von 2.000 € und ein Marketingpaket. Daneben werden auch hervorzuhebende Leistungen in Produktentwicklung/Fertigung und Personalmanagement/Marketing mit weiteren Preisen gewürdigt.

Informationen können unter www.gff-magazin.de/fensterbauer eingesehen werden.

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