Warenkredit-Versicherung – 15.01.2020

Die Umsätze im Tischlerhandwerk laufen nun seit mehreren Jahren glücklicherweise sehr stabil und befinden nach wie vor auf hohem Niveau. Dies wird auch durch den Geschäftsklima-Index im Tischlerhandwerk NRW bestätigt.

Es besteht bei diesem „hochtourig“ laufenden Geschäft trotzdem die Möglichkeit, dass Ihre Kunden (oder die Kunden Ihrer Kunden) insolvent und damit zu einem Problemfall für Ihren Betrieb werden.

Ein einzelner Kunde reicht aus, unter Umständen den gesamten Jahresgewinn der Firma zu zerstören. Deshalb liegt die Überlegung nahe, sich über eine Forderungs-Ausfall-Police Deckung zu verschaffen, zumal dies auch aus Sicht der Hausbank zu einem beruhigenden Vertragsverhältnis führt.

Eine Rechtsschutz-Versicherung hilft meist nicht weiter: das Firmen-Vertrags-Risiko ist In den allermeisten Fällen ausgeschlossen, neue Policen sind relativ teuer und was nutzt ein Titel, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist?

Also ist die Forderungsausfall-Versicherung (auch als Warenkredit-Versicherung bezeichnet) die richtige Lösung, um unternehmerisch gut aufgestellt zu sein.

Im Großen und Ganzen können folgende Risiken abgesichert werden:

Neben dem hauptsächlichen Risiko (Konkurs des Kunden mit anschließendem Zahlungsausfall Ihnen gegenüber) haben Sie die Möglichkeit, eine Forderungsausfall-Police durch sinnvolle Zusatzklauseln zu erweitern:

1. Der Nichtzahlungs-Tatbestand:
Die Forderungs-Ausfallversicherung zahlt nicht erst, wenn der Kunde in Konkurs gegangen ist (Prozess etc.), sondern sie kommt sofort für Ihr Unternehmen auf, wenn Ihr Auftraggeber das Zahlungsziel um einen bestimmten Zeitraum (z.B. 60 Tage) überschritten hat („überfällig ist“).

2. Die Insolvenz-Anfechtung:
Ein Insolvenz-Verwalter wird versuchen, nachträglich von Auftraggebern Zahlungen zurück zu erhalten. Sie erinnern sich vielleicht an die TELDAFAX-Insolvenz aus 2011, als der Fußball-Club BAYER Leverkusen Sponsoren-Gelder an den TELDAFAX-Insolvenzverwalter zurückerstatten musste. Der Verein hatte die Zahlungen zu einem Zeitpunkt erhalten, als nach Meinung des Insolvenzverwalters die Insolvenz bereits absehbar gewesen war. Man einigte sich auf 13 Mio. Euro.

3. Fabrikations-Risiko:
Sie sind in Vorlage gegangen, haben bereits einen Teil des Auftrages vorfinanziert und produziert, aber Ihr Kunde nimmt den Auftrag plötzlich nicht mehr ab.

4. Absicherung von Auslands-Kunden:
Sie haben die Möglichkeit, auch Auslandskunden abzusichern. Ein Thema, das insbesondere Betriebe im grenznahen Bereich Richtung BENELUX betreffen kann.

Mit der Forderungsausfall-Versicherung senken Sie Ihre Abhängigkeit gegenüber einzelnen, großen Auftraggebern. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit der Kostenersparnis, indem Sie aus Ihrem Umsatz die Barzahlungs-Kunden und die Aufträge der öffentlichen Hand herausrechnen lassen können.

Versicherungsbeitrag:
Sie können „grob“ davon ausgehen, dass die Versicherungspolice je 100.000 Euro Umsatz rund 250 Euro jährlich an Versicherungsprämie kostet. Für die Insolvenz-Anfechtung wird ein Zusatzbeitrag berechnet.

Mit diesen Angaben sind Sie auf jeden Fall schon einmal in der Lage, die „Kosten-/Nutzenfrage“ grob abzuschätzen. Dies soll natürlich nicht das Gespräch zwischen uns ersetzen.

Wenden Sie sich gerne an uns,  falls Sie Fragen haben oder schicken Sie uns eine E-Mail unter info@liebchen-giolbass.de mit dem Stichwort „Forderungsausfall-Versicherung“.